Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.
Verein zur Förderung des selbständigen Wohnens älterer und behinderter Menschen
Mühlenstraße 48 13187 Berlin Telefon: 030 / 47474700 Telefax: 030 / 47531892
E-Mail: info@wohnungsanpassung-bag.de Internet: www.wohnungsanpassung-bag.
Finanzierung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen
Die Höhe der Kosten von Umbaumaßnahmen können im Einzelfall sehr unterschiedlich sein, oft reichen schon kleine Veränderungen, wie das Anbringen von Haltegriffen, die Beseitigung von Gefahrenquellen, der Einsatz von Hilfsmitteln, wie Badewannenlift oder Gehhilfen, um den Alltag zu erleichtern.
Bei baulichen Veränderungen dagegen können erhebliche Kosten entstehen. Für notwendige bauliche Anpassungsmaßnahmen, die einen Eingriff in die bauliche Substanz des Gebäudes darstellen, ist vor Baubeginn der Vermieter zu informieren und seine schriftliche Zustimmung einzuholen. Er kann sich vorbehalten, Auflagen zu erteilen oder auf Rückbau zu bestehen (§554a BGB). Kosten für den Rückbau werden in der Regel nicht gefördert.
Bei der Beantragung von Fördermitteln sind in der Regel vorgegebene Richtlinien und gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die auch den Umfang der Zuschüsse oder Darlehn bestimmen. Auf jeden Fall muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wenn eine bauliche Wohnungsanpassung aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist oder der Vermieter keine Zustimmung zum Umbau erteilt, sollte man einen Umzug nicht ausschließen.
In allen Fällen sollte man sich vor Beginn beraten lassen, welche finanziellen Zuschüsse oder Fördermöglichkeiten bestehen.
Kostenträger können sein:
- Gesetzliche Krankenkassen – Voraussetzung: eine ärztliche Verordnung
- Private Krankenkasse – Je nach Inhalt des Vertrages mit einer ärztlichen Verordnung
- Pflegekassen – für pflegebedürftige Menschen mit einer anerkannten Pflegestufe
- Unfallversicherungen – auf Grund eines Arbeitsunfalls oder Berufserkrankung
- Sozialhilfe – als Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Altenhilfe - unter Beachtung des Einkommens und Vermögens, nachrangig
- Rehabilitationsträger – zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Gleichstellung behinderter Menschen
- Kommunale Zuschüsse – Sonderprogramme in einigen Kreisen und kreisfreien Städten
- Wohnungsbauförderung der Länder – nicht in allen Bundesländern
- Förderkredite der KfW Bank „Altersgerecht umbauen“
- Stiftungen - entsprechend dem Stiftungszweck
- Vermieter – im Rahmen von Modernisierungsmöglichkeiten ggf. als Mietumlage
Genauere Informationen bietet unsere Arbeitshilfe zur Finanzierung.
